Kurz gesagt
- E-Commerce-Gesetz (§ 5 ECG): wer du bist, wo du sitzt, wie man dich erreicht, Gewerbe und Kammer.
- Mediengesetz (§ 25 MedienG): Offenlegung von Name, Unternehmensgegenstand und Sitz.
- Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB): zusätzlich für Firmen im Firmenbuch, etwa eine GmbH.
- Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein, meist über den Footer.
Allgemeine Information, Stand November 2026. Ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt deine Wirtschaftskammer.
Wer braucht ein Impressum?
Kurz gesagt: jeder, der mit seiner Webseite etwas Geschäftliches macht. Das gilt für den Einzelunternehmer mit einer einzigen Seite genauso wie für die GmbH mit Onlineshop. Auch Vereine brauchen eines. Nur eine rein private Seite, etwa ein Familienblog ohne Werbung, ist großteils ausgenommen.
Ein fehlendes oder falsches Impressum kann eine Verwaltungsstrafe oder eine Abmahnung durch Mitbewerber nach sich ziehen. Der Aufwand, es richtig zu machen, ist dagegen klein.
Angaben nach dem E-Commerce-Gesetz
Das ECG verlangt Informationen, mit denen Besucher dich eindeutig erkennen und erreichen können:
- Name oder Firmenwortlaut
- Geografische Anschrift (kein Postfach)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, falls eingetragen
- UID-Nummer, falls vorhanden
- Gewerbe bzw. Beruf und die zuständige Gewerbebehörde
- Kammer oder Berufsverband, etwa die Wirtschaftskammer
- Anwendbare Vorschriften, zum Beispiel die Gewerbeordnung mit Link auf ris.bka.gv.at
Offenlegung nach dem Mediengesetz
Jede Webseite ist für das Mediengesetz ein Medium. Für eine typische Firmenseite, die nur das eigene Unternehmen vorstellt, reicht die sogenannte kleine Offenlegung:
- Name oder Firma des Medieninhabers
- Unternehmensgegenstand, also womit du dein Geld verdienst
- Wohnort oder Sitz
Wer zusätzlich Meinungen verbreitet, etwa in einem Blog über Politik, braucht eine ausführlichere Offenlegung mit der grundlegenden Richtung.
Zusatzangaben für Firmen im Firmenbuch
Eingetragene Unternehmen wie GmbH, OG, KG oder eingetragene Einzelunternehmer (e.U.) nennen außerdem Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht. Bei Kapitalgesellschaften gehört das auch in E-Mails und Briefe.
Für Vereine: Statt Firmenbuchnummer steht die ZVR-Zahl aus dem Vereinsregister im Impressum, dazu Sitz und wer den Verein vertritt, meist Obfrau oder Obmann.
Die häufigsten Fehler
- Impressum versteckt. Es muss leicht zu finden sein. Ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite ist der Standard.
- Veraltete Angaben. Umgezogen, neue Telefonnummer, neue Rechtsform? Das Impressum gleich mitändern.
- Deutsche Vorlage kopiert. Angaben nach dem deutschen Telemediengesetz passen nicht zur österreichischen Rechtslage.
- Alter Link zur EU-Streitschlichtung. Die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wurde im Juli 2025 eingestellt. Der Link darauf kann raus.
So mache ich das bei meinen Kunden
Bei jeder Webseite, die ich baue, ist ein Grundgerüst für Impressum und Datenschutzerklärung dabei, abgestimmt auf deine Seite. Du prüfst deine Firmendaten, ich baue sie ein. Wie das fertig aussieht, siehst du in meinem eigenen Impressum.
Hast du schon eine Seite und bist dir nicht sicher? Der Gratis-Webseiten-Check schaut auch aufs Impressum.
Tim Kofler programmiert seit 2025 Webseiten für Selbstständige, kleine Betriebe und Vereine in ganz Österreich, von Oberndorf an der Melk aus. Mehr über mich